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   LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15   

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https://dejure.org/2016,63619
LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15 (https://dejure.org/2016,63619)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.07.2016 - 6 O 109/15 (https://dejure.org/2016,63619)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 6 O 109/15 (https://dejure.org/2016,63619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 BGB, § 308 Nr 5 Buchst a BGB, § 308 Nr 5 Buchst b BGB, § 488 Abs 1 S 2 BGB, § 488 Abs 3 S 1 BGB
    Girovertrag: Genehmigungsfiktion zur Richtigkeit des Rechnungsabschlusses; Kündbarkeit bei dauerhafter Überziehung des Kontos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz

    Girovertrag - Genehmigungsfiktion zur Richtigkeit des Rechnungsabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15
    Vielmehr führt eine solche Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abschluss eines wirksamen Anerkenntnisvertrages mit der Folge, dass alle kontokorrentfähigen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen untergehen und nur noch der Anspruch aus dem Saldoanerkenntnis bleibt (vgl. Bundesgerichtshof, Urt. v. 06.06.2000 - XI ZR 258/99).

    Zwar ist dies nicht zu verwechseln mit einer rechtsgeschäftlichen Genehmigung aller dem Rechnungsabschluss zugrunde liegenden Buchungen (vgl. Bundesgerichtshof, Urt. v. 06.06.2000 - XI ZR 258/99).

  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 229/84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15
    Die Berechtigung zur Kündigung - auch zur ordentlichen Kündigung - ergibt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.09.1985 - III ZR 229/84).

    In diesem Fall ist die Bank ohne weiteres zur Kündigung berechtigt (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urt. v. 22.01.1998 - 12 U 112/97) - und zwar auch ohne vorherige Abmahnung (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.09.1985 - III ZR 229/84).

  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15
    Soweit die Beklagte vorträgt, dass sie den Überziehungskredit immer wieder ausgeglichen und es im Jahr eine Überweisung der ... in Höhe von 36.466,30 ? gegeben habe, ist sie nach Nr. 7 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beweisbelastet (vgl. auch Hopt, in: Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 36. Auflage, 2014, AGB-Banken, § 7 Rn. 6; Bundesgerichtshof, Urt. v. 04.07.1985 - III ZR 144/84).
  • OLG Brandenburg, 22.01.1998 - 12 U 112/97
    Auszug aus LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15
    In diesem Fall ist die Bank ohne weiteres zur Kündigung berechtigt (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urt. v. 22.01.1998 - 12 U 112/97) - und zwar auch ohne vorherige Abmahnung (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.09.1985 - III ZR 229/84).
  • AG Berlin-Wedding, 11.09.2009 - 7 C 644/08
    Auszug aus LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15
    Die ... hat sich zudem verpflichtet und es auf der Rückseite der Kontoauszüge durchgeführt, bei Beginn der Frist die Beklagte auf die vorgesehen Bedeutung ihres Verhaltens besonders hinzuweisen im Sinne des § 308 Nr. 5 lit. b) BGB (vgl. Amtsgericht Berlin-Wedding, Urt. v. 11.09.2009 - 7 C 644/08, mit weiteren Nachweisen).
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